Internat Friedrichsheim

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Aufnahmebedingungen

Internat Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers an unsere Schule am Internat Friedrichsheim ist die Feststellung eines entsprechenden sonderpädagogischen Bildungsanspruchs durch das Staatliche Schulamt Konstanz. Diese erfolgt in der Regel nach einer Überprüfung des Schülers durch einen beauftragten Sonderschullehrer und der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens durch denselben. Veranlasst werden kann die Überprüfung durch die Eltern des Kindes oder in Absprache mit diesen durch die Schule, die das Kind besucht.

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