Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die
Aufnahme eines Schülers an unsere Schule am Internat
Friedrichsheim ist die Feststellung eines entsprechenden
sonderpädagogischen Bildungsanspruchs durch das Staatliche
Schulamt Konstanz. Diese erfolgt in der Regel nach einer
Überprüfung des Schülers durch einen beauftragten
Sonderschullehrer und der Erstellung eines sonderpädagogischen
Gutachtens durch denselben. Veranlasst werden kann die
Überprüfung durch die Eltern des Kindes oder in Absprache mit
diesen durch die Schule, die das Kind besucht.